Ein Berufungsgericht in Dammam hat die Urteile gegen die beiden
Frauenrechtlerinnen bestätigt, die in einem unfairen Verfahren zu zehn Monaten
Gefängnis gefolgt von einem zweijährigen Reiseverbot verurteilt wurden. Wajeha
al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni waren des "Verbrechens" schuldig befunden
worden, einer Frau helfen zu wollen, deren Menschenrechte von ihrem Ehemann
verletzt worden waren.
Am 24. September 2013 bestätigte ein Berufungsgericht in der Stadt Dammam den
Schuldspruch eines Strafgerichts der Stadt al-Khobar vom 15. Juni des Jahres und
hielt das Strafmaß von zehn Monaten Gefängnis und das anschließende zweijährige
Reiseverbot gegen zwei bekannte saudische Frauenrechtlerinnen aufrecht. Die
beiden Aktivistinnen wurden nach Scharia-Recht schuldig gesprochen eine Frau
angestiftet zu haben, die Autorität ihres Mannes in Frage zu stellen (takhbib).
Konkret wurde ihnen vorgeworfen, einer kanadischen Frau geraten zu haben sich
von ihrem saudischen Mann zu trennen.
Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni wurden am 6. Juni 2011 festgenommen,
als sie versuchten, einer kanadischen Frau zur Hilfe zu eilen. Die Frau hatte
ihnen eine SMS geschrieben, dass ihr Mann sie und ihre Kinder ohne Essen im Haus
eingesperrt habe und zu einer fünftägigen Reise aufgebrochen sei. Als die beiden
Frauenrechtlerinnen auf dem Weg zum Haus der eingesperrten Frau waren, lauerten
ihnen zwei Sicherheitskräfte begleitet vom Ehemann der eingesperrten Frau auf
und nahmen sie fest. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die beiden
Frauenrechtlerinnen der versuchten Entführung der kanadischen Ehefrau und ihrer
Kinder, um diese in die kanadische Botschaft zu bringen, obwohl der Ehemann
keine Anzeige gegen die beiden erstattet hatte.
Ihr Gerichtsverfahren vor dem Strafgericht in al-Khobar wies eine Reihe von
Unregelmäßigkeiten auf. Als die beiden Aktivistinnen verlangten, dass die Frau,
die sie angeblich entführen wollten, vor Gericht aussagen solle, änderte der
Richter die Anklage wegen Entführung in das Scharia-Vergehen takhbib. Der
Richter lehnte den Antrag ab, sie als Zeugin vorzuladen, sprach die beiden
Frauenrechtlerinnen schuldig und setzte das Strafmaß fest. Das vermeintliche
Entführungsopfer hatte sich jedoch in sozialen Medien zu Wort gemeldet und die
Vorwürfe gegen die beiden Aktivistinnen als unzutreffend bezeichnet. Takhbib ist
keine international als Straftat anerkannte Handlung. Die beiden Aktivistinnen
wurden auch schon vor dem endgültigen Urteil daran gehindert, ins Ausland zu
reisen und müssen ihre Haftstrafen nun unverzüglich antreten.
Es gibt eine Urgent Action, die sich für Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni einsetzt.
Schreibt eine E-Mail an: Deemb(at)mofa.gov.sa
Betreff:
Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni
Text:
Mit der Bitte um
Weiterleitung an:
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
Majestaet,
die beiden Frauenrechtlerinnen Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni sind in einem unfairen Verfahren zu zehn Monaten Gefaengnis gefolgt von einem zweijaehrigen Reiseverbot verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Dammam hat diese Urteile nun bestaetigt.
Ich fordere Sie hoeflich auf, den Schuldspruch und das Urteil gegen Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni aufzuheben, da die beiden allein deshalb verurteilt wurden, weil sie ihrer legitimen Taetigkeit als Frauenrechtlerinnen nachgegangen sind. Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden weder ihrer Freiheit beraubt noch willkuerlich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschraenkt werden.
Mit freundlichen Gruessen
King Abdullah Bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
Majestaet,
die beiden Frauenrechtlerinnen Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni sind in einem unfairen Verfahren zu zehn Monaten Gefaengnis gefolgt von einem zweijaehrigen Reiseverbot verurteilt worden. Ein Berufungsgericht in Dammam hat diese Urteile nun bestaetigt.
Ich fordere Sie hoeflich auf, den Schuldspruch und das Urteil gegen Wajeha al-Huwaider und Fawzia al-Oyouni aufzuheben, da die beiden allein deshalb verurteilt wurden, weil sie ihrer legitimen Taetigkeit als Frauenrechtlerinnen nachgegangen sind. Stellen Sie bitte sicher, dass die beiden weder ihrer Freiheit beraubt noch willkuerlich in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschraenkt werden.
Mit freundlichen Gruessen
(Dein Name)
Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren:Haftstrafen für Frauenrechtlerinnen
Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren:Haftstrafen für Frauenrechtlerinnen
Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.
"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."
(Quelle: Amnesty International)
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