Mittwoch, 3. Juli 2013

KW27/2013 - Der Menschenrechtsfall der Woche - Du Bin

Ich möchte Euch Euch gerne den chinesischen Fotograf und Menschenrechtler Du Bin (41 Jahre) vorstellen.
© Amnesty International

Der chinesische Fotograf und Menschenrechtler Du Bin befindet sich unter dem Verdacht des "Auslösens von Streitigkeiten und der Erregung öffentlichen Ärgernisses" in Haft. Die strafrechtlichen Anklagen, die ihm nun drohen, stehen im Zusammenhang mit seinen friedlichen Aktivitäten für die Menschenrechte. Amnesty International befürchtet, dass er in der Haft gefoltert werden könnte.
Du Bin ist Fotograf, Schriftsteller und Regisseur des vor kurzem produzierten Dokumentarfilms Above the Ghosts' Head: The Women of Masanjia Labour Camp, in dem Folter und andere Misshandlungen in einem Arbeitslager für Frauen aufgedeckt werden. Du Bin wird seit seiner Festnahme am 31. Mai auf der Polizeiwache des Bezirks Fengtai in Peking festgehalten. Laut vertrauenswürdigen Quellen haben etwa zehn PolizistInnen in Zivil seine Wohnung an diesem Tag durchsucht, Bücher, Dokumente, Laptops sowie andere Gegenstände konfisziert und Du Bin mitgenommen.
In der Wohnung wurden zwei polizeiliche Dokumente gefunden: ein Durchsuchungsbefehl und eine Vorladung zum Verhör. Beide Papiere waren auf den 1. Juni datiert und sollten offenbar die rechtliche Grundlage für die Verwaltungshaft von Du Bin wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" liefern. "Störung der öffentlichen Ordnung" ist nach chinesischem Recht eine minderschwere Straftat, die es den Behörden ermöglicht, eine Person bis zu 15 Tage in Haft zu halten. Die Polizei des Bezirks Fengtai stritt am 9. Juni jedoch ab, Du Bin in Gewahrsam zu halten. Als Familienangehörige des Fotografen am 13. Juni die Polizeiwache von Fengtai aufsuchten, gaben PolizistInnen allerdings zu, dass er dort festgehalten werde, verweigerten aber jede weitere Information.
Du Bin hatte bis zum 17. Juni keinen Kontakt zur Außenwelt. Erst an diesem Tag durften ihn seine Familie und zwei Rechtsbeistände besuchen. Während des Besuchs teilten ihnen PolizeibeamtInnen mit, dass Du Bin seit dem 2. Juni wegen des Verdachts "Streitigkeiten ausgelöst und öffentliches Ärgernis erregt zu haben" (Artikel 293 des chinesischen Strafgesetzbuchs) festgehalten werde, lieferten aber keine sachliche Grundlage für diese Anschuldigung. Bei einem Schuldspruch kann dieser Straftatbestand mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Polizei erklärte zudem, sie habe die Vorschriften der chinesischen Strafprozessordnung befolgt und die Familie innerhalb von 24 Stunden über die Inhaftierung von Du Bin informiert. Die Familie gibt indes an, keine derartige Unterrichtung erhalten zu haben.
Laut Angaben der Familienangehörigen, die ihn besuchen durften, schien Du Bin nicht misshandelt worden zu sein und war in guter psychischer Verfassung. Die Folterung und anderweitige Misshandlung von Gefangenen ist in China jedoch weitverbreitet und wird oft als Bestrafung für menschenrechtliches Engagement und politische Aktivitäten eingesetzt. Zudem waren bei dem Besuch der Familie PolizeibeamtInnen anwesend, so dass Du Bin nicht offen über seine Behandlung im Gefängnis sprechen konnte.
Der chinesische Fotograf und Menschenrechtler Du Bin befindet sich unter dem Verdacht des "Auslösens von Streitigkeiten und der Erregung öffentlichen Ärgernisses" in Haft. Die strafrechtlichen Anklagen, die ihm nun drohen, stehen im Zusammenhang mit seinen friedlichen Aktivitäten für die Menschenrechte. Amnesty International befürchtet, dass er in der Haft gefoltert werden könnte.
Du Bin ist Fotograf, Schriftsteller und Regisseur des vor kurzem produzierten Dokumentarfilms Above the Ghosts' Head: The Women of Masanjia Labour Camp, in dem Folter und andere Misshandlungen in einem Arbeitslager für Frauen aufgedeckt werden. Du Bin wird seit seiner Festnahme am 31. Mai auf der Polizeiwache des Bezirks Fengtai in Peking festgehalten. Laut vertrauenswürdigen Quellen haben etwa zehn PolizistInnen in Zivil seine Wohnung an diesem Tag durchsucht, Bücher, Dokumente, Laptops sowie andere Gegenstände konfisziert und Du Bin mitgenommen.
In der Wohnung wurden zwei polizeiliche Dokumente gefunden: ein Durchsuchungsbefehl und eine Vorladung zum Verhör. Beide Papiere waren auf den 1. Juni datiert und sollten offenbar die rechtliche Grundlage für die Verwaltungshaft von Du Bin wegen "Störung der öffentlichen Ordnung" liefern. "Störung der öffentlichen Ordnung" ist nach chinesischem Recht eine minderschwere Straftat, die es den Behörden ermöglicht, eine Person bis zu 15 Tage in Haft zu halten. Die Polizei des Bezirks Fengtai stritt am 9. Juni jedoch ab, Du Bin in Gewahrsam zu halten. Als Familienangehörige des Fotografen am 13. Juni die Polizeiwache von Fengtai aufsuchten, gaben PolizistInnen allerdings zu, dass er dort festgehalten werde, verweigerten aber jede weitere Information.
Du Bin hatte bis zum 17. Juni keinen Kontakt zur Außenwelt. Erst an diesem Tag durften ihn seine Familie und zwei Rechtsbeistände besuchen. Während des Besuchs teilten ihnen PolizeibeamtInnen mit, dass Du Bin seit dem 2. Juni wegen des Verdachts "Streitigkeiten ausgelöst und öffentliches Ärgernis erregt zu haben" (Artikel 293 des chinesischen Strafgesetzbuchs) festgehalten werde, lieferten aber keine sachliche Grundlage für diese Anschuldigung. Bei einem Schuldspruch kann dieser Straftatbestand mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Polizei erklärte zudem, sie habe die Vorschriften der chinesischen Strafprozessordnung befolgt und die Familie innerhalb von 24 Stunden über die Inhaftierung von Du Bin informiert. Die Familie gibt indes an, keine derartige Unterrichtung erhalten zu haben.
Laut Angaben der Familienangehörigen, die ihn besuchen durften, schien Du Bin nicht misshandelt worden zu sein und war in guter psychischer Verfassung. Die Folterung und anderweitige Misshandlung von Gefangenen ist in China jedoch weitverbreitet und wird oft als Bestrafung für menschenrechtliches Engagement und politische Aktivitäten eingesetzt. Zudem waren bei dem Besuch der Familie PolizeibeamtInnen anwesend, so dass Du Bin nicht offen über seine Behandlung im Gefängnis sprechen konnte.
Es gibt eine Urgent Action, die sich für die Freilassung von Du Bin einsetzt. 

Schreibt eine E-Mail an: 
botschaftchina(at)yahoo.de

Betreff:
Du Bin

Text:
Mit Bitte um Weiterleitung an:

LEITER DER BEHÖRDE FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT IN PEKING
Fu Zhenghua Juzhang
Beijingshi Gong'anju
9 Dongdajie, Qianmen
Dongchengqu
Beijingshi 100740, VOLKSREPUBLIK CHINA
Fax: (00 86) 10 6524 2927

Sehr geehrter Herr Fu,

ich habe durch Amnesty International erfahren, dass sich der Fotograf und Menschenrechtler Du Bin in Haft befindet. 

Ich fordere Sie auf, Du Bin sofort und bedingungslos freizulassen.

Stellen Sie bis zu seiner Freilassung bitte sicher, dass er in der Haft nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt wird und erlauben Sie ihm den regelmäßigen Kontakt zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl.

Mit freundlichen Gruessen
(Dein Name)

Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren:


Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.







"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."



(Quelle: Amnesty International)

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