Der Fall war lange in der Presse, doch so langsam lässt das öffentlich Interesse nach. Zwei Mitglieder sind jedoch immer noch in Haft, daher muss weiterhin ihre Freiheit gefordert werden!
Das Moskauer Stadtgericht hat am 10. Oktober 2012 die Berufungen der drei Sängerinnen der russischen Punk-Band „Pussy Riot“ im Wesentlichen zurückgewiesen und die verhängten Freiheitsstrafen bestätigt. Nadezhda Tolokonnikova und Maria Alekhina wurden zu zwei Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt; im Fall von Ekaterina Samutsevich wurde die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Nadezhda Tolokonnikova, Maria Alekhina und Ekaterina Samutsevich hatten im Februar 2012 in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein „Punkgebet“ aufgeführt, um gegen Präsident Putin und die zunehmende Unterdrückung der Opposition zu protestieren. Das Gericht hatte ihnen daraufhin „von religiösem Hass motiviertes Rowdytum“ zur Last gelegt und sie am 17. August zu Haftstrafen verurteilt.
Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 tritt Pussy Riot an öffentlichen Orten wie der Moskauer U-Bahn, dem Roten Platz in Moskau und auf Busdächern auf. In Interviews haben Gruppenmitglieder erklärt, dass sich ihr Protest unter anderem gegen die Einschränkung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Russland richtet sowie gegen unfaire politische Prozesse und die Konstruktion von Strafanklagen gegen Oppositionelle. Für die eventuelle Verletzung religiöser Gefühle haben sich die drei verurteilten Frauen entschuldigt.
Bis heute fahndet die Polizei noch nach zwei weiteren Pussy-Riot-Mitgliedern, die ebenfalls an der Aktion im Februar beteiligt gewesen sein sollen. Auch ihnen drohen Anklagen wegen Rowdytums und Haftstrafen.
Das Urteil ist ein herber Schlag nicht nur gegen die drei jungen Frauen, sondern gegen die Meinungsfreiheit in Russland generell.
Nadezhda Tolokonnikova und Maria Alekhina sind gewaltlose politische Gefangene, die aufgrund ihrer Protest-Performance wegen „Rowdytums“ verurteilt wurden, obwohl die Voraussetzungen, unter denen eine solche Straftat angenommen werden kann, nicht vorliegen. Amnesty International fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.
Es gibt eine Online-Petition, die sich für die Freilassung von Nadeshda Tolokonnikova und Maria Alekhina einsetzt.
Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty Deutschland daran beteiligen:
Freiheit für Pussy Riot!
Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.
"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."
(Quelle: Amnesty International)
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