Mittwoch, 1. Januar 2014

KW01/2014 - Der Menschenrechtsfall der Woche - Tal al-Mallohi

Diese Woche möchte ich Euch Frau Tal al-Mallohi vorstellen.
UA-Platzhalter-weiß: © Amnesty International

Ein Gericht ordnete am 23. Oktober die Freilassung der syrischen Studentin Tal al-Mallohi an, doch stattdessen brachte man sie aus dem Gefängnis in den Gewahrsam der syrischen Staatsicherheit in Damaskus. Sie soll bis heute dort festgehalten werden. Sie hat keinen Kontakt zur Außenwelt und ist daher von Folter bedroht.

Drei Monate nachdem ein Gericht die Freilassung der Studentin und Bloggerin Tal al-Mallohi angeordnet hat, wird sie immer noch von den syrischen Sicherheitskräften festgehalten. Die damals 18-Jährige Tal al-Mallohi wurde am 27. Dezember 2009 von Angehörigen der syrischen Staatssicherheit festgenommen, nachdem sie von einer Stelle der Abteilung für Politische Sicherheit für eine Vernehmung vorgeladen worden war. Nach neun Monaten in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt bei der syrischen Staatssicherheit verurteilte das Oberste Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court - SSSC) sie am 14. Februar 2011 wegen Weitergabe von Staatsgeheimnissen an das Ausland zu fünf Jahren Gefängnis. Nach Ansicht von Amnesty International entsprachen die Verfahren des SSSC - das Gericht wurde 2011 aufgelöst - bei weitem nicht den Standards für faire Gerichtsverfahren und insbesondere Tal al-Mallohis Verfahren verlief grob unfair.

Ein Strafgericht in Homs ordnete am 23. Oktober 2013 ihre Freilassung an, da sie zwei Drittel ihrer Haftstrafe verbüßt hatte und das syrische Recht allen verurteilten Gefangenen gestattet, dann eine frühzeitige Freilassung zu beantragen. Der Generalstaatsanwalt von Homs und der Staatsanwalt von Rif Dimashq, in dessen Zuständigkeitsbereich das 'Adra-Gefängnis fällt, in dem sie inhaftiert war, stimmten beide ihrer vorzeitigen Entlassung zu. Kurz nach dieser Entscheidung brachte man Tal al-Mallohi in eine Abteilung der Staatssicherheit in Damaskus. Dort wurde sie zum letzten Mal Ende November gesehen. Laut Kontaktpersonen vor Ort ist es ihrer Familie trotz wiederholter Versuche nicht gestattet, sie dort zu besuchen oder ihr irgendetwas zu bringen. Ihr aktueller Rechtsstatus ist nicht bekannt und die Sicherheitskräfte haben auch keine Gründe genannt, warum sie Tal al-Mallohi weiterhin festhalten. Allem Anschein nach ist sie willkürlich in Haft.

Es gibt eine Urgent Action, die sich für Tal al-Mallohi einsetzt.

Schreibt eine E-Mail an: exesec.syria(at)gmail.com, press(at)syrianembassy.de
 
Betreff:
Frau Tal al-Mallohi

Text:  
Exzellenz,

ich bin sehr besorgt zu hoeren, dass sich Frau Tal al-Mallohi immer noch in Haft befindet.
Ich fordere Sie nachdruecklich auf, die Freilassungsanordnung für Tal al-Mallohi umgehend umzusetzen.
Bitte geben Sie unverzueglich den Aufenthaltsort von Tal al-Mallohi bekannt und gewaehren Sie ihr sofortigen Zugang zu ihrer Familie, einer rechtlichen Vertretung ihrer Wahl und jeglicher benoetigter medizinischer Versorgung.
Ich appelliere an Sie, sicherzustellen, dass Tal al-Mallohi nicht gefoltert oder in anderer Weise misshandelt wird.

Mit freundlichen Grüssen

(Dein Name)

Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren:Willkürlich fortgesetzte Haft 

Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.



"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."
(Quelle: Amnesty International)

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