Mittwoch, 13. März 2013

KW 11/2013 - Der Menschenrechtsfall der Woche - Basma al-Kiyumi und anderer

Ich möchte Euch Frau Basma al-Kiyumi vorstellen.

Basma al-Kiyumi, 2009: © Private

Herr ALI AL-MUQBALI
Herr MOHAMMED AL-HABSI
Herr ABDULLAH AL-SIYABI
Herr HILAL AL-BUSA'IDI
Herr ABDULLAH AL-ABDALI
Herr SA'EED AL-HASHEMI
Frau BASMA AL-KIYUMI
Frau BASIMAH AL-RAJIHI
Herr NASSER AL-GHILANI
Herr ABDULLAH AL-GHILANI
Herr BADR AL-JABRI
Herr MUKHTAR AL-HINA'I
Herr MAHMOUD AL-JAMOUDI
Herr MOHAMMED AL-FAZARI
Herr MAHMOUD AL-RUWAHI
Herr KHALED AL-NOFALI
Der Oberste Gerichtshof in Oman hat die Urteile gegen acht AktivistInnen bestätigt. Die Fälle von acht weiteren Personen sollen erneut verhandelt werden. Den Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge sind alle 16 AktivistInnen lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit inhaftiert. Sie sind somit gewaltlose politische Gefangene.
Am 25. Februar bestätigte der Oberste Gerichtshof die Urteile gegen die fünf Aktivisten Ali al-Muqbali, Mohammed al-Habsi, Abdullah al-Siyabi, Hilal al-Busa'idi und Abdullah al-Abdali. Ali al-Muqbali wurde wegen Verstoßes gegen das Internetgesetz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt; die anderen vier sollen den Sultan beleidigt haben und gegen das Internetgesetz verstoßen haben. Sie wurden zu einjährigen Haftstrafen und der Zahlung von jeweils 1.000 omanischen Rial (etwa 2.000 Euro) verurteilt.
Am 4. März gab der Oberste Gerichtshof den eingelegten Rechtsmitteln von acht der elf AktivistInnen statt, die wegen rechtswidriger Versammlung im August 2012 verurteilt worden waren. Ihre Fälle wurden zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht in Maskat zurückverwiesen. Bei den acht Aktivisten handelt es sich um Sa'eed al-Hashemi, die Anwältin Basma al-Kiyumi, Basimah al-Rajihi, Nasser al-Ghilani, Abdullah al-Ghilani, Badr al-Jabri, Mukhtar al-Hina'i und Mahmoud al-Jamoudi. Die Rechtsmittel der übrigen drei Aktivisten, Mohammed al-Fazari, Mahmoud al-Ruwahi und Khaled al-Nofali, wurden abgewiesen und ihre Strafen von sechs Monaten Haft und die Zahlung von 200 Rial (etwa 400 Euro) aufrechterhalten. Einige AktivistInnen gehen davon aus, dass ihre Rechtsmittel aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt wurden. In diesem Fall hätten sie die Möglichkeit, erneut Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof einzulegen. Die anderen acht AktivistInnen befinden sich derzeit in Haft, sie wollen aber eine vorläufige Freilassung auf Kaution beantragen.
Die 16 AktivistInnen gehören zu den 31 Personen, die im Februar 2013 in den Hungerstreik getreten waren. Sie hatten damit dagegen protestiert, dass der Oberste Gerichtshof ihre Rechtsmittelverfahren hinausgezögert hatte. Um den 24 Februar herum setzten sie ihren Hungerstreik aus, nachdem sie erfahren hatten, dass Anhörungen zu einigen ihrer Rechtsmittel stattfinden sollten. Zwischen dem 26. Juni und dem 16. September 2012 waren mindestens 36 AktivistInnen unter anderem wegen Beleidigung des Sultans, Veröffentlichung verleumderischen Materials im Internet, rechtswidriger Versammlung und der Verbreitung von schädlichem und provozierendem Material verurteilt worden. Die Meisten traten ihre Strafen unmittelbar nach der Bestätigung der Urteile an.
Es gibt eine Urgent Action, die sich für Basma a-Kiyumi und die anderen Aktivisten einsetzt.
Der Appell richtet sich an den Sultan des Oman 


Schreibt eine E-Mail an: botschaft-oman(at)t-online.de


Betreff:
Rechtsmittelverfahren von 16 AktivistInnen

Text:
Zur Weiterleitung an den
SULTAN VON OMAN
His Majesty Sultan Qaboos bin Sa'id
Head of State and Prime Minister
Diwan of the Royal Court
The Palace, Muscat 113, OMAN

Majestaet,

ich habe durch Amnesty International erfahren, dass der Oberste Gerichtshof in Oman die Urteile gegen Ali al-Muqbali, Mohammed al-Habsi, Abdullah al-Siyabi, Hilal al-Busa'idi, Abdullah al-Abdali, Mohammed al-Fazari, Mahmoud al-Ruwahi und Khaled al-Nofali  bestaetigt hat. Die Faelle von Sa'eed al-Hashemi, Basma al-Kiyumi, Basimah al-Rajihi, Nasser al-Ghilani, Abdullah al-Ghilani, Badr al-Jabri, Mukhtar al-Hina'i und Mahmoud al-Jamoudi sollen erneut verhandelt werden.

Es bereitet mir Sorge, dass es sich bei den 16 AktivistInnen um gewaltlose politische Gefangene handeln koennte, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsaeusserung und Versammlungsfreiheit inhaftiert sind.

Ich fordere Sie auf, all diejenigen, die sich lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsaeusserung und Versammlungsfreiheit in Haft befinden, umgehend und bedingungslos freizulassen. Lassen Sie die Anklagen gegen die Personen fallen, deren Gerichtsverfahren noch anstehen, und heben Sie die Urteile gegen saemtliche bereits verurteilte Personen auf.

Mit freundlichen Gruessen
(Dein Name)

Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren:


Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.





"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."





(Quelle: Amnesty International)

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